W E-Scooter im Fokus – Schwerpunkteinsatz des Verkehrsdienstes
Am Montag (11.08.2025) kontrollierten die Beamten des
Verkehrsdienstes Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die auf
E-Scooter unterwegs waren.
Im Rahmen des Einsatzes stellten die Polizisten mehrere Verstöße
fest. So wurden 10 Verwarngelder wegen des Verstoßes gegen die
Personenbeförderung (mehr als eine Person auf dem E-Scooter)
verhängt. Bei einer Person erhärtete sich der Verdacht, dass diese
unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fährt. Eine Blutprobe wurde
auf der Polizeiwache entnommen. Zudem ahndeten die eingesetzten
Beamten zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Bei der Nutzung von E-Scootern gilt es nicht nur, sich an die
Straßenverkehrsordnung zu halten, sondern auch praktische Regeln zu
beachten:
- Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette.
- Mindestalter zum Führen 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein
anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre).
- Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten.
- Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden,
muss
auf der Straße gefahren werden.
- Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport
oder Anhänger sind nicht gestattet.
- Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben
Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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