BPOL NRW: Fünf Haftbefehle an einem Tag vollstreckt – Bundespolizei mit Fahndungserfolgen
Am 12. August vollstreckten Einsatzkräfte mehrere Haftbefehle. Drei davon am Dortmunder Flughafen, einen am Dortmunder Hauptbahnhof und einen am Hauptbahnhof Essen.
Gegen 02:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen aggressiven ungarischen Staatsangehörigen am Essener Hauptbahnhof. Da der Aggressor keine Ausweisdokumente mitführte, überprüften die Beamten seine Fingerabdrücke auf der Bundespolizeiwache.
Die Identitätsfeststellung zeigte, dass er durch die ungarischen Behörden zur Fahndung ausgeschrieben war. Diese ließen den 25-Jährigen aufgrund von Straftaten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Zwecke der Auslieferung nach Ungarn suchen.
Die Uniformierten nahmen den Gesuchten fest und führten den Mann im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen bis zur Vorführung bei einem zuständigen Haftrichter dem Polizeigewahrsam zu.
Am Mittag gegen 12 Uhr erhielten Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof durch die Staatsanwaltschaft Dortmund die Information über einen vollstreckbaren Untersuchungshaftbefehl.
Der Gesuchte ist den Beamten bereits bekannt und hält sich oft im Bahnhofsbereich auf. Die Einsatzkräfte fahndeten nach dem 23-jährigen Deutschen und trafen ihn kurze Zeit später nicht unweit vom Hauptbahnhof Dortmund an und verhafteten ihn.
Anschließend überstellten die Uniformierten den Wohnungslosen an das Amtsgericht zur Vorführung bei dem zuständigen Haftrichter.
Gegen 15:30 Uhr kam ein 31-jähriger Bosnier zur Einreisekontrolle des Fluges aus Tuzla (Bosnien und Herzegowina) am Dortmunder Flughafen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die Beamten auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen. Nach Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz musste der Wohnungslose eine 368-tägige Haftstrafe verbüßen.
Die Uniformierten nahmen den Mann fest und überstellten ihn an die Justizvollzugsanstalt.
Circa eine Dreiviertelstunde später, gegen 16:15 Uhr, verhafteten die Einsatzkräfte einen Ukrainer bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Jerewan (Armenien) am Flughafen Dortmund. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal verurteilte den 29-Jährigen wegen Körperverletzung. Er musste nun eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro (zuzüglich 86 Euro Kosten) bezahlen oder eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Der Wuppertaler bezahlte den erforderlichen Betrag und die Beamten gestatteten ihm anschließend die Ausreise.
Nur kurze Zeit danach, gegen 17:45 Uhr, entdeckten die Bundespolizisten einen offenen Haftbefehl eines Georgiers bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Kutaisi (Georgien) am Dortmunder Flughafen. Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Tateinheit mit Urkundenfälschung musste der 35-Jährige entweder 1.380 Euro an Geldstrafe zahlen oder eine Restersatzfreiheitsstrafe von 69 Tagen verbüßen.
Da er einen Teil der Summe bereits nachweislich erbracht hatte, bezahlte er nun die Restsumme in Höhe von 960 Euro und durfte anschließend ausreisen.
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