BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Autobahn 57 im Rahmen der Grenzkontrollen

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag, 14. August 2025, auf der Autobahn 57 an der Anschlussstelle Uedem einen Haftbefehl vollstreckt. Ein 27-jähriger Syrer reiste als Beifahrer eines Audi 4 in Richtung Niederlande. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legte der Reisende den Beamten seinen deutschen Aufenthaltstitel vor. Eine durchgeführte Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihn mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz suchte. Hiernach musste der Gesuchte noch eine Geldstrafe in Höhe von 288 Euro bezahlen oder eine dreitägige Haftstrafe verbüßen. Weiterhin war der Syrer durch das Ordnungsamt Düsseldorf und die Polizei in Sachsen-Anhalt zur Fahndung und Durchsetzung eines Fahrverbots ausgeschrieben. Einhergehend ist der Führerschein einzuziehen. Diesen führte der Gesuchte jedoch nicht mit. Nach Zahlung der Geldstrafe bei der Bundespolizei durfte der Syrer seine Reise fortsetzen. Einen 17-jährigen Niederländer hat die Bundespolizei am Abend auf der Autobahn 3 in Gewahrsam genommen. Der junge Mann reiste zuvor als Beifahrer in einem in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen über den Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Die niederländischen Behörden hatten den Niederländer zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt Emmerich und der gemeinsamen Verbindungsstelle in Goch wurde der Mann durch die Bundespolizei dem Jugendamt übergeben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.