Zweijähriger bei Unfall verletzt – 2508063
Am Donnerstag, 14. August 2025, kam es in Erkrath zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein zweijähriger Junge verletzt wurde.
Das war nach den bisherigen Erkenntnissen geschehen:
Gegen 15:30 Uhr befuhr ein 60-jähriger Erkrather die Falkenstraße mit seinem VW T-Roc in Richtung Kalkumer Feld, als ein zweijähriger Junge aus Erkrath zwischen parkenden Autos hindurch unvermittelt auf die Fahrbahn lief. Trotz einer Notfallbremsung kollidierte der VW mit dem Jungen.
Der Fahrer des Autos rief einen Rettungswagen und hinterließ bei der anwesenden Mutter des Kindes seine Personalien. Die herbeigerufenen Rettungskräfte brachten das Kind zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei kontaktierten den VW-Fahrer. Dieser erschien nachträglich auf der Polizeiwache Hilden. Als Grund für sein vorzeitiges Entfernen vom Unfallort nannte er einen wichtigen Termin. Die Polizistinnen und Polizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht gegen den 60-Jährigen ein, verzichteten jedoch auf die Sicherstellung seines Führerscheins.
Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass um erneut darauf hinzuweisen: Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Bleiben Sie bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort. Das Hinterlassen der Personalien oder einer Telefonnummer ist nicht ausreichend für eine ordnungsgemäße Schadensregulierung.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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