Mehrere Beanstandungen und Bußgelder bei Kontrolle im gewerblichen Personen- und Güterverkehr
(lei) Am Dienstag führten spezialisierte Beamte der Polizeistation Heusenstamm sowie der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südosthessen in der Zeit von 08.30 bis 16.30 Uhr eine umfangreiche Kontrolle im gewerblichen Personen- und Güterverkehr durch. Unterstützt wurden sie dabei durch Kräfte des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, des Hauptzollamtes Darmstadt, des Bundesamtes für Logistik und Güterverkehr (BALM) sowie die Abteilung Gefahrgut des Landkreises Offenbach.
Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurden insgesamt 34 LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, acht LKW bis 3,5 Tonnen, zwei Reisebusse, sieben PKW sowie 148 Personen überprüft. Dabei konnten verschiedene Verstöße festgestellt werden: Viermal überschritten Fahrer die zulässige Geschwindigkeit, basierend auf Auswertungen der digitalen Fahrtenschreiber über einen längeren Zeitraum. Ein 3,5-Tonner war überladen, außerdem wurden drei Fahrzeugmängel festgestellt, darunter kaputte Bremsscheiben an einem LKW sowie beschädigte Reifen an einem tiefergelegten PKW. Weitere Verstöße betrafen dreimal die Ladungssicherung sowie 13-mal Verstöße gegen die Sozialvorschriften, vorwiegend wegen Überschreitungen der Lenkzeiten oder Unterschreitungen der Ruhezeiten. Besonders auffällig waren 71 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, davon 64-mal die Missachtung der Rettungsgasse, verursacht durch LKW, die nach einem Verkehrsunfall im Bereich der Rastanlage auf der mittleren Spur der dreispurigen Autobahn A3 fuhren und somit die Rettungsgasse verengten oder verhinderten. Zusätzlich wurden acht Steuerverstöße festgestellt, meist wegen mitgeführter überhöhter Mengen an Alkoholika oder Zigaretten.
Insgesamt wurden 16 Sicherheitsleistungen in Höhe von etwa 26.000 Euro erhoben. In fünf Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden, unter anderem wegen defekter Bremsscheiben, beschädigter Reifen, Überladung (zweimal) sowie der Verwendung eines falschen Kontrollgeräts.
Die Polizei betont, dass solche Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen im gewerblichen Verkehr regelmäßig durchgeführt werden.
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