BPOL NRW: Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen

Ein Dokument 250729_BPOLD_STA_AGV_Waffenverbot_Gelsenkirchen_Hbf.pdfPDF - 227 kB Die Bundespolizei wird vom 28. bis 31. August 2025 an dem Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Zum Auswertungszeitpunkt wurden seit Januar 2025 insgesamt -63- Vorfälle in und am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgestellt, bei denen die Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten Die Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen, Schreckschusswaffen sowie andere gefährliche Gegenstände wie Wurfsterne und Schlagstöcke sicher. Gerade verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten und Wirksamkeit der vergangenen Allgemeinverfügung: BPOL NRW: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zeigt Wirkung - Zahlreiche Feststellungen in Dortmund und Gelsenkirchen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6086186 BPOL NRW: Bundespolizei findet Schreckschusswaffe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6089394 BPOL NRW: Verbotener Gegenstand Bundespolizei beschlagnahmt Wurfstern https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6080505 BPOL NRW: Bundespolizei findet Teleskopschlagstock https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6064548 BPOL NRW: Schlagstock und Messer aufgefunden - Bundespolizei verhaftet Gesuchten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6055689 BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt im Gelsenkirchener Hauptbahnhof mehrere Messer und ein Pfefferspray. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6103017 Der Hauptbahnhof Gelsenkirchen zählt zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und wird täglich von zahlreichen Reisenden genutzt. Gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es dort immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden. Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und die Nutzerinnen und Nutzer des genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt vom 28. August, 00:00 Uhr, bis zum 31. August 2025, 24:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden. Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zudem auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhöfen werden außerdem Plakate ausgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen. Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über 
X begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.