Polizei leitet Strafverfahren gegen E-Scooter-Fahrer ein

BAD SALZDETFURTH (erb). Am Nachmittag des 25. August 2025 kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth den Führer eines Elektrotretrollers in der Bodenburger Straße in 31162 Bad Salzdetfurth. Bei der Kontrolle gegen 15:15 Uhr ergeben sich den Polizeibeamten deutliche Anhaltspunkte dafür, dass der 42-Jährige vor Fahrtantritt Kokain und Cannabis konsumiert hatte, was auch ein Urinvortest bestätigte. Bei der Überprüfung ergaben sich diverse Ausfallerscheinungen, beispielsweise bei der Funktionsfähigkeit der Augen, sodass der Verdacht einer drogenbedingten Fahruntüchtigkeit vorlag. Gegen den E-Scooter-Fahrer mit Wohnsitz im Landkreis Hildesheim wurde also ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr infolge Drogenkonsums eingeleitet. Ein Arzt entnahm ihm zur beweissicheren Feststellung der Beeinflussung Blut. Die Straftat der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Beeinflussung durch Drogen und Alkohol stellt nach wie vor eine der Hauptunfallursachen dar. Das Bad Salzdetfurther Polizeikommissariat wird auch in Zukunft gleichgelagerte Kontrollen mit dem Ziel durchführen, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Hildesheim Schützenwiese 24 31137 Hildesheim Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth Telefon: 05063 / 901-0