BPOL NRW: Kölner Lichter – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Ein Dokument 250729_01_BPOLD_STA_Plakat_Waffenverbotszone_Köln.pdfPDF - 60 kB Die beliebte Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" ist nach einer fünfjährigen Pause zurück. Für einen störungsfreie Anreise der Besucher erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen. Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten bzw. diesen betreten. Ein "Mitführen" eines gefährlichen Gegenstandes liegt dann vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche aufbewahrt wird. Nähere Informationen finden Sie unter: https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der- bundespolizeidirektion-sankt-augustin-fuer-die-bahnhoefe-koeln-hbf-und-koeln-messe/deutz Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Pressestelle Stephanie Reuver Telefon: +49 (0) 221 16093-1401 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln