BPOLI LUD: Der eine musste ins Gefängnis, der andere reiste weiter

Auf der Grenzbrücke in Krauschwitz (S 127) und auf der Autobahnbrücke bei Görlitz nahm die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen in der vergangenen Nacht zwei polnische Bürger (34, 37) fest. Den Festnahmen lagen Haftbefehle zugrunde, im Falle des 34-Jährigen sogar gleich zwei. Dabei wurde der erste Haftbefehl im Mai des vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgefertigt. Der Verurteilte hatte in diesem Zusammenhang eine Strafe i.H.v. 1.200,00 Euro (Amtsgericht Weißwasser wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz) nicht beglichen. Der zweite Haftbefehl kommt von der Staatsanwaltschaft aus Cottbus. Er datiert auf Anfang Juni dieses Jahres und war ebenfalls wegen einer offenen Geldstrafe i.H.v. 1.800,00 Euro (Amtsgericht Lübben (Spreewald) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) zustande gekommen. Weil dem Ergriffenen die fälligen 3.000,00 Euro fehlten, wurde er von Krauschwitz unmittelbar in ein Gefängnis gebracht. Besser erging es dem 37-Jährigen. Er war in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bedienen. Deshalb sprach später nicht gegen seine Weiterreise. Das Amtsgericht Dresden hatte ihn wegen Diebstahls im April des vergangenen Jahres verurteilt. Vor acht Tagen folgte dann ein Vollstreckungshaftbefehl der Dresdener Staatsanwaltschaft. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de