BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 im Rahmen der Grenzkontrollen
Am Freitagabend, 29. August 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide einen 36-jährigen Pakistaner. Der Mann reiste als Fahrgast eines grenzüberschreitenden Fernreisebusses von Amsterdam nach Frankfurt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass der Reisende wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht wird. Hiernach muss der Gesuchte eine Geldstrafe von 650 Euro bezahlen oder ersatzweise eine 65- tägige Haftstrafe verbüßen. Da der Pakistaner den geforderten Geldbetrag nicht begleichen konnte, wurde er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
Ein 31-jähriger Algerier reiste als Fahrer eines in Gießen zugelassenen Personenkraftwagen am Sonntagmittag, 31. August 2025, ebenfalls über die Autobahn 3 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle konnte er lediglich einen abgelaufenen portugiesischen Aufenthaltstitel vorlegen. Die Überprüfung Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Gießen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und zur Aufenthaltsermittlung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gesucht wird. Zudem konnten bei der Durchsuchung des Fahrzeuges diverse Cannabisprodukte aufgefunden und sichergestellt werden. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen hat die Bundespolizei den Algerier zum Haftantritt der verhängten siebenmonatigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve eingeliefert.
Als Beifahrer eines in Italien zugelassenen Personenkraftwagen reiste ein 35-jähriger Rumäne am Sonntagabend aus Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle händigte er den Beamten seine gültige rumänische Identitätskarte aus. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bochum ihn mit einem Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sucht. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bezahlen oder eine 40-tägige Haftstrafe verbüßen. Den zur Abwendung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe erforderlichen Geldbetrag konnte der Rumäne bei der Bundespolizei einzahlen. Nach Abschluss aller
polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.
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