BPOLI C: Georgier ohne gültiges Bahnticket, aber mit Drogen im Gepäck unterwegs

Am 30. August 2025 wurde ein 40-jähriger georgischer Staatsangehöri-ger durch das Zugbegleitpersonal der DB-AG in der Regionalbahn 74055 (Zwickau-Dresden) auf Höhe Glauchau kontrolliert, wobei der 40-jährige keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte. Die durch das Zugbegleit-personal verständigte Bundespolizei am Hauptbahnhof in Chemnitz un-terzog den Georgier einer polizeilichen Kontrolle, in dessen Verlauf zehn Packungen Kaffee (ohne Kaufnachweis) und ein Clip-Tütchen mit einer weißen kristallinen Substanz festgestellt werden konnten. Nach einem durchgeführten Drogentest verlief dieser positiv auf Kokain. Da der ge-orgische Staatsangehörige aktuell über keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente verfügte, wird nun gegen den 40-jährigen wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und dem Er-schleichen von Leistungen ermittelt. Weiterhin erbrachte die Personen-kontrolle zwei Fahndungstreffer, welche dem vorbenannten zuzuordnen waren. Die zehn Pfund Kaffee wurden vor Ort präventiv sichergestellt und sind Gegenstand weiterer Ermittlungen. Der Georgier wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die zuständige Ausländerbe-hörde verwiesen. Für den Zeitraum vom 29. August 2025 bis zum 31. August 2025 konn-ten durch die Bundespolizeiinspektion Chemnitz bei den vorläufigen Grenzkontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain ein 25-jähriger deut-scher Staatsangehöriger festgestellt werden, gegen welchen ein Straf-vollstreckungshaftbefehl vorlag, nach welchem er 560 Euro zu leisten hatte oder eine 16-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste. Der 25-jährige leistete die 560 Euro und konnte anschließend seine Reise fort-setzen. Ein ebenfalls in Reitzenhain kontrollierter 46-jähriger rumänischer Staatsangehöriger reiste mit einem in Deutschland zugelassen PKW ein. Bei der anschließenden Personenkontrolle stellte sich heraus, dass ge-gen ihn ein aktuelles Fahrverbot vorlag, welches die Sicherstellung sei-nes mitgeführten Führerscheines zu Folge hatte. Im benannten Zeitraum konnten weiterhin insgesamt drei Personen, da-von zwei ukrainische und ein afghanischer Staatsangehöriger festgestellt werden, welche versuchten unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Pressesprecherin BPOLI Chemnitz Telefon: 0371 4615-109 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de