Lemgo/Detmold. Unter Alkoholeinfluss mit E-Scooter gestürzt.
Am Montag (01.09.2025) stürzten zwei lippische E-Scooter-Fahrer, die unter Alkoholeinfluss am Lenker standen und zogen sich Verletzungen zu.
In Lemgo verunfallte ein 68-Jähriger gegen 16.30 Uhr, als er auf dem Radweg an der Liebigstraße in Richtung Wasserfurche fuhr. Der leicht verletzte Lemgoer war augenscheinlich stark alkoholisiert, einen freiwilligen Alkoholvortest lehnte er gegenüber den Einsatzkräften ab, weshalb ihm im Klinikum eine Blutprobe entnommen wurde. Zusätzlich fehlte an seinem E-Scooter ein Versicherungskennzeichen.
In Detmold stürzte ein 50-Jähriger gegen 21.45 Uhr durch einen Fahrfehler von seinem E-Scooter, als er auf dem Gehweg der Richthofenstraße stadtauswärts fuhr. Er erlitt schwere Verletzungen, seine 46-jährige Beifahrerin, die er verbotenerweise mit auf dem E-Scooter befördert hatte, blieb unverletzt. Der Detmolder stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol. Auch er lehnte den Beamten gegenüber einen Alkoholvortest ab, so dass ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen wurde. Auch in diesem Fall befand sich kein Versicherungskennzeichen an dem E-Scooter, mit dem der Mann unterwegs war.
Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug; somit gelten in Bezug auf Alkohol die gleichen Grenzwerte und rechtlichen Folgen wie beim Autofahren. Für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt die 0,0 Promille-Grenze. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote und ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille wird von einer "relativen Fahruntüchtigkeit" ausgegangen. Bei keinerlei Anzeichen von Fahrunsicherheit hat dies keine weiteren Auswirkungen. Wer in diesem Zustand aber Ausfallerscheinungen durch eine auffällige Fahrweise zeigt oder einen Unfall verursacht, macht sich sehr wohl strafbar und muss mit Punkten sowie einem Führerscheinentzug rechnen.
Darüber hinaus benötigen E-Scooter jährlich neue Versicherungskennzeichen. Pro E-Scooter ist nur eine Person erlaubt: Das Mitfahren von weiteren Personen ist verboten. Auch das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist tabu. Wenn kein Radweg zum Fahren vorhanden ist, muss die Straße genutzt werden.
Pressekontakt:
Polizei Lippe
Pressestelle
Nina Ehm
Telefon: 05231 / 609 - 5050
Fax: 05231 / 609-5095
E-Mail: pressestelle.lippe@polizei.nrw.de