Bundespolizei – Drei Festnahmen wegen Haftbefehlen
Die Bundespolizeiinspektion Kiel stellte über das Wochenende in Kiel und Lübeck drei Männer fest, die per Haftbefehl gesucht wurden. Der Hund eines Verhafteten muss für den Haftzeitraum vorerst ins Tierheim.
Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizeiinspektion Kiel drei Personen fest, die jeweils per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Am 06.09.2025 kontrollierten Bundespolizisten gegen Mittag einen 59-jährigen Polen im Kieler Hauptbahnhof. Die Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem ergab einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz. Er konnte die Haft abwendende Geldstrafe i. H. von 2700,- Euro nicht beibringen und wurde im Anschluss an die Justizvollzugsanstalt übergeben.
Ebenfalls im Kieler Hauptbahnhof stellten die Beamten am gleichen Tag gegen 19:00 Uhr einen 35-jährigen Slowaken fest. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl, da der Mann hatte eine Geldbuße nicht bezahlt hatte. Er konnte die Haft abwendende Geldstrafe i. H. v. 375,- Euro beibringen und wurde im Anschluss aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Wenige Stunden später gegen 06:00 Uhr am 07.09.2025 erhielt die Bundespolizei am Lübecker Hauptbahnhof die Mitteilung über einen Hund, der in einem Zug aus Hamburg kommend Reisende belästigt haben soll. Die Überprüfung des Hundehalters, einem 34-jährigen Tschechen, ergab dann einen Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Sexualdelikts. Auch er hatte die Möglichkeit, die Haft durch Zahlung einer Geldstrafe abzuwenden, konnte die geforderte Summe von 500,- Euro jedoch nicht beibringen. Er wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Sein Hund konnte ihn dahin jedoch nicht begleiten und wurde mittels Tiertaxi vorerst an ein Tierheim in Lübeck übergeben.
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