BPOLI MD: Drei Haftbefehle – 35-Jähriger zahlt und entgeht so dem Gefängnis
Am Mittwoch, den 10. September 2025 um 19:30 Uhr wurde ein 35-jähriger Mann im Hauptbahnhof Dessau von einer Streife der Bundespolizei angetroffen und kontrolliert. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mit einem und die Staatsanwaltschaft Magdeburg gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem Deutschen suchte. Demnach hatte der Mann nach vollstreckbarem Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom März dieses Jahrs einen Tag Erzwingungshaft zu verbüßen oder 30 Euro zu zahlen. Noch im März und im April 2025 kamen zwei weitere vollstreckbare Beschlüsse, diesmal vom Amtsgericht Schönebeck, mit insgesamt sechs Tagen Erzwingungshaft oder der Zahlung von 135 Euro, hinzu. In allen drei Fällen lagen Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz vor. Da er weder die ihm auferlegten Zahlungen beglich, noch seine insgesamt sieben Tage Erzwingungshaft antrat, ergingen die Haftbefehle. Die Beamten eröffneten ihm diese, nahmen den Gesuchten fest und zunächst mit in die nahegelegenen Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Dort konnte er den haftabwendenden Betrag von insgesamt 165 Euro zahlen und verließ anschließend als freier Mann die Dienststelle. Die ausschreibenden Behörden wurden abschließend über den Vollzug der Haftbefehle informiert.
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