BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Hauptbahnhof
Zwei Fahndungserfolge hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Hamm am Montag (15. September) verbucht.
Am Morgen haben die Einsatzkräfte einen 27-jährigen Deutschen in einer Kontrolle verhaftet. Gegen den in Hamm wohnhaften Mann bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund, weil er die Geldstrafe aus einer Verurteilung im vergangenen Jahr nicht bezahlt hatte. Er war vom Amtsgericht Hamm in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Weil er die Strafe von 300 Euro und die entstandenen Kosten von über 1000 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Hamm eingeliefert, wo er 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Nur wenige Stunden später ging den Fahndern ein 18-jähriger Deutscher ins Netz. Bei seiner Kontrolle wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Hamm bekannt. Dem jungen Mann aus Hamm wird eine Vielzahl an Straftaten vorgeworfen. In den beiden vergangenen Jahren fiel er immer wieder durch Gewalt- Eigentums- und Drogendelikte auf. Weil er sich den Verhandlungen der Strafsachen nicht gestellt hatte und untergetaucht war, ordnete das Amtsgericht jetzt die Untersuchungshaft an.
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