E-Scooter -Das sollte man wissen-
(rf)
Seit geraumer Zeit erreichen E-Scooter eine immer größer werdende Beliebtheit.
Auf dem Schulweg sind sie kaum noch wegzudenken und auch in der Freizeit sind sie vielgenutzt. Sie fördern die Mobilität und unsere Kinder brauchen sich noch nicht einmal körperlich anstrengen -ganz anders, als beim Fahrrad fahren-.
Kaum jemand macht sich Gedanken über die Risiken die diese mit maximal 20 km/h zu betreibenden Kraftfahrzeuge mit sich bringen.
Natürlich fällt man bei einem Sturz wegen des niedrigen Schwerpunktes nicht so tief, wie von einem Fahrrad.
Aber: Man fällt !
Bei der Polizei in Rinteln, aber auch in jeder anderen Region, kommt es in gesteigertem Maße zu Stürzen mit dem E-Scooter.
Ob es nun durch Unachtsamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers oder durch eigenes Verschulden passiert, fast immer ist der Kopf in unmittelbarem Kontakt mit der Fahrbahn. Das dies nicht unbedingt glimpflich abgeht liegt auch an der Empfindlichkeit dieses Körperteiles, insbesondere seines Inhaltes.
Aus Gründen der "coolness" ist fast niemand bereit, auf dem Gefährt einen Helm zu tragen.
Dies ist auch vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, aber, wie beim Fahrrad, äußerst sinnvoll. Die letzten Verkehrsunfälle zeigen deutlich, wie groß die Verletzungsgefahr des Kopfes ist.
Von daher geht der Apell an alle Eltern: "sensibilisieren sie ihre Kinder und erläutern sie die Gefahren"!
Es ist nicht mehr "der Tretroller von früher", es ist ein Kraftfahrzeug!
Zudem wird polizeilich immer häufiger festgestellt, dass der E-Scooter zu zweit benutzt wird, d.h. zwei Personen stehen hintereinander auf dem Scooter. Das ist absolut nicht erlaubt und wird mit einem Verwarngeld bestraft. Da die E-Scooter gewichtsbeschränkt sind, ist zudem das zulässige Gesamtgewicht überschritten. Dadurch ist das Gestell natürlich überlastet.
Hinzu kommen die Reifen, die einen sehr geringen Durchmesser haben.
Die kleinste Bodenunebenheit oder eine Kante, ein Stein, können fatale Folgen haben.
Es scheint zudem nicht bekannt zu sein, dass dieses Kraftfahrzeug zwar ohne Führerschein zu fahren ist, aber: Es gibt eine gesetzliche Alterseinschränkung !
Ein E-Scooter darf erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.
Eltern, die ein Kind unter 14 Jahren damit fahren lassen, riskieren ein Bußgeld.
Zu guter Letzt: E-Scooter müssen versichert werden ! Hierbei ist darauf zu achten, dass diese Versicherung für ein Jahr gilt und der Wechsel immer zum 01.März eines Jahres erfolgt. Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch! Daher sollte man sich diesen Termin im Kalender notieren und bereits im Februar Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen.
Aus polizeilicher Erfahrung steigt die Anzahl der Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz im März exorbitant.
In diesem Sinne wünscht Ihnen Ihre Polizei allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Rinteln
Pressestelle
Hasphurtweg 3
31737 Rinteln
Telefon: 05751/9646-0
E-Mail: poststelle@pk-rinteln.polizei.niedersachsen.de
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