BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen und am Airport Weeze

Die Bundespolizei kontrollierte am Montagabend, 22.09.2025, im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in der Kontrollstelle auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide einen 45-jährigen Polen. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde bekannt, dass er durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gesucht wird. Dem Gesuchten wurde der Haftbefehl noch vor Ort eröffnet. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1140 Euro konnte der Mann die ihm drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 57 Tagen abwenden und weiterreisen. Bereits am späten Nachmittag überprüfte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein eine 30-jährige Deutsche bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Marokko. Ein Abgleich in den polizeilichen Datenbeständen ergab eine Ausschreibung der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund einer vollstreckbaren Entscheidung vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hiernach wurde sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt. Hiervon hat die Gesuchte noch eine 5-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Durch sofortige Zahlung von 500 Euro durfte die Frau ausreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.