BPOLI LUD: Ohne Fahrerlaubnis aber unter dem Einfluss berauschender Mittel ans Steuer gesetzt

Ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, hatte sich in der vergangenen Nacht ein polnischer Kraftfahrer (30) hinter das Steuer seines VW Passat gesetzt und war damit über die Görlitzer Stadtbrücke gefahren. Auf Höhe der Grenzkontrollcontainer fand die Fahrt dann ihr Ende. Bundespolizisten waren bei der Kontrolle des 30-Jährigen auf das gegen ihn vorliegende Fahrverbot aufmerksam geworden. In diesem Zusammenhang ermittelt nun das Polizeirevier Görlitz wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil ein durchgeführter Drogenschnelltest auf den Konsum von Rauschgift hindeutete, wurden zudem Anzeigen wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Bevor in diesem Zusammenhang eine angeordnete Blutentnahme durchgeführt wurde, ist der Verkehrssünder an ein Vollstreckungsverfahren bzw. an einen Strafbefehl erinnert worden. Im Juni dieses Jahres hatte schließlich das Amtsgericht Nürnberg wegen Diebstahls die Zahlung einer Geldstrafe angeordnet. Mit der Bekanntgabe bzw. Aushändigung des Strafbefehls hat der Verurteilte nun Zeit, innerhalb von zwei Wochen die fälligen 750,00 Euro zu zahlen. Anderenfalls droht ihm eine siebentägige Ersatzfreiheitsstrafe. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de