Vorfahrt nicht beachtet – Unfall auf der BAB 20 bei Neukloster
Am Dienstag ereignete sich auf der BAB 20 an der Anschlussstelle
Neukloster in Fahrtrichtung Rostock ein Verkehrsunfall bei dem zwei
der drei beteiligten Fahrzeuge beschädigt wurden.
Nach Auswertung der Spurenlage und der Befragung der
Unfallbeteiligten missachtete eine 25-jährige Skoda-Fahrerin die
Wartepflicht und fuhr an der Anschlussstelle Neukloster, im
Baustellenbereich, in Fahrtrichtung Rostock auf.
Der 21-jährige Fahrer eines VW, welcher sich bereits auf dem
Hauptfahrstreifen in Richtung Rostock befand, leitete eine
Gefahrenbremsung ein. Ein nachfolgender 74-jähriger Fahrer eines
Hyundai konnte sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr
auf den vorausfahrenden VW auf.
An beiden Fahrzeugen entstanden Sachschäden in Höhe von geschätzten
8.000 Euro.
Der 66-jährige Beifahrer im Hyundai verletzte sich bei dem Unfall
leicht. Eine Rettungswagenbesatzung konnte den 66-Jährigen nach einer
kurzen medizinischen Versorgung vor Ort aber wieder entlassen.
Nach Abschluss der Unfallaufnahme konnten die Fahrzeugführer ihren
Fahrten fortsetzen.
André Falke
Erster Polizeihauptkommissar
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