Verkehrsunfall durch Pannenfahrzeug auf der Autobahn – Fahrzeuginsassen bringen sich unnötig in Lebensgefahr

Lfd. Nr.: 0912 Am Donnerstagabend (16. Oktober) ereignete sich gegen 20:30 Uhr ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen auf der A2 in Fahrtrichtung Oberhausen auf Höhe des Parkplatzes "Im großen Klei". Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt. Ursache des Unfalls war ein nicht ausreichend gesichertes Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen. Ersten Erkenntnissen zufolge hielt ein 56-jähriger Dortmunder mit seinem Fahrzeug aufgrund eines Reifenschadens auf dem Seitenstreifen der Autobahn an. Gemeinsam mit zwei Mitfahrern beabsichtigte er, in der Dunkelheit den defekten Reifen zu wechseln. Er sicherte das im langgezogenen Kurvenbereich stehende Fahrzeug mit einem Warndreieck ab. Nur wenige Augenblicke später näherte sich ein 18-Jähriger aus Bocholt mit seinem Audi A3 über den rechten Fahrstreifen der Gefahrenstelle. Dort nahm er ein Warndreieck auf der Fahrbahn wahr. Um eine Kollision zu verhindern, wich der 18-Jährige auf den mittleren Fahrstreifen aus und übersah dabei den Audi A6 eines 32-Jährigen aus Lippetal. Es kam zu einem seitlichen Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Audi A6 wurde nach links abgewiesen, kollidierte mit der Mittelschutzplanke und kam auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen. Der Bocholter konnte sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen anhalten. Während der Unfallaufnahme staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht. Das Warndreieck war nur wenige Meter hinter dem Pannenfahrzeug an der weißen Fahrbahnmarkierung aufgestellt. Der rot reflektierende Kunststoff war zerbrochen. Es wurde nur durch mehrere Streifen Klebeband zusammengehalten, wodurch sich die reflektierende Wirkung erheblich reduzierte. Auf Grundlage von Zeugenangaben und Aussagen der Unfallbeteiligten ergaben sich Widersprüche zum tatsächlichen Aufstellungsort des Warndreiecks zum Unfallzeitpunkt. Aufgrund der Gesamtumstände leiteten die Beamten gegen den 56-jährigen Fahrer des Pannenfahrzeugs ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein. Wo das zusammengeklebte Warndreieck zum unfallrelevanten Zeitpunkt tatsächlich aufgestellt wurde und ob das Fahrzeug ausreichend abgesichert war, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Dieser Unfall und auch andere schwere Verkehrsunfälle auf dem Seitenstreifen in der Vergangenheit in unserem Zuständigkeitsbereich (Lfd.-Nr.: 0906 vom 05.10.2024, 0744 vom 13.08.2024 und 0952 vom 08.10.2023) machen deutlich, dass der Seitenstreifen einer Autobahn keine Schrauberwerkstatt ist. Es handelt sich vielmehr um einen Gefahrenbereich, der für alle, die sich vermeidbar dort aufhalten, lebensgefährlich sein kann. Nur die Schutzplanke verhindert im Ernstfall, dass Personen von einem heranfahrenden Fahrzeug erfasst werden. Deshalb unser Appell: Gehen Sie kein Risiko ein, bringen Sie sich und andere in Sicherheit! Bei Verkehrsunfällen mit geringfügigen Sachschäden oder im Pannenfall beachten Sie bitte folgende Hinweise: - Ruhe bewahren und die Warnblinkanlage einschalten! - Versuchen Sie die nächste Nothaltebucht oder Parkplatz zu erreichen und rufen Sie dann die Polizei! - Raus aus dem Schnellverkehr: Wenn möglich, verlassen Sie die Autobahn an der nächsten Ausfahrt über den Seitenstreifen. - Versuchen Sie nicht, eigenständig auf dem Seitenstreifen einen Reifen zu wechseln oder Reparaturen durchzuführen - es besteht Lebensgefahr! - Lassen Sie den Motor nach Möglichkeit laufen, damit sich die Autobatterie nicht entleert und die Warnblinkanlage nicht ausfällt! Dies ist insbesondere in der dunklen Jahreszeit wichtig. - Beachten Sie den rückwärtigen Verkehr und verlassen Sie das Fahrzeug schnellstmöglich. Nehmen Sie dazu immer den kürzesten Weg in Richtung Schutzplanke. - Ziehen Sie ihre Leuchtwarnweste an. Gesetzlich nicht verpflichtend, doch wir empfehlen für jeden Sitzplatz eine Leuchtwarnweste im Fahrzeuginnenraum vorzuhalten. - Mitfahrer steigen grundsätzlich auf der dem Verkehr abgewandten Seite aus. - Steigen Sie nur über die Schutzplanke, um das Warndreieck aus dem Fahrzeug zu entnehmen! Wichtig: Beobachten Sie stets den rückwärtigen Verkehr und gehen Sie anschließend wieder hinter die Schutzplanke. - Stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung hinter dem Fahrzeug auf dem Seitenstreifen auf! Grundsätzlich gilt: Je höher die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich ist, desto weiter sollten Sie das Warndreieck aufstellen. Empfohlene Mindestentfernung hinter dem Fahrzeug: Innerort: 50 Meter, Außerorts (Landstraße): 100 Meter, Außerorts (Autobahn): 150 Meter - Erst wenn alle Fahrzeuginsassen in Sicherheit sind und das Fahrzeug abgesichert ist, rufen Sie einen Pannendienst oder die Polizei zur Hilfe und teilen Sie uns ihren Standort mit. Geben Sie dazu die Straße/Autobahn, die Fahrtrichtung und den entsprechenden Autobahnkilometer an. Diese Informationen finden Sie auf den blauen Schildern mit weißer Schrift.Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Bartosch Waldowski Telefon: 0231/132-1029 E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de