BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt knapp 5.000 Euro Geldstrafe am Flughafen Köln/Bonn

Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Çukurova (Türkei) gelang Einsatzkräften der Bundespolizei am Abend des 20. Oktober gegen 20 Uhr ein nicht alltäglicher Fahndungserfolg. Bei der Kontrolle eines 41-jährigen Belgiers stellten die Beamten fest, dass der Mann zur Festnahme gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft München II hat den Mann wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise rechtskräftig verurteilt. Um eine 59-tägige Haftstrafe abzuwenden, musste der Reisende eine Geldstrafe von insgesamt 4.841 Euro entrichten. Nach Zahlung des Betrags konnte der Mann die Dienststelle wieder verlassen und sogar noch seinen Flug antreten. Die Maßnahme zeigt, wie eng grenzpolizeiliche Kontrollen mit der Strafverfolgung verzahnt sind. Offene Geldstrafen oder Haftbefehle können so auch bei Routinekontrollen vollstreckt werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.