28-Jähriger nach Körperverletzung und Widerstand in Gewahrsam genommen
Gütersloh (MK) - Beamte der Polizei Gütersloh haben am Samstagnachmittag (25.10., 15.20 Uhr) in der Fußgängerzone der Berliner Straße einen 28-jährigen Gütersloher nach einer Körperverletzung und einem Widerstand in Gewahrsam genommen.
Zunächst fiel der 28-Jährige einer Streifenwagenbesatzung auf, als er mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen die Münsterstraße in Richtung Berliner Straße befuhr. Die Beamten erkannten den Mann, der bereits aufgrund einer Vielzahl von Eigentums- und Körperverletzungsdelikten sowie einigen Widerständen gegen Polizeivollzugsbeamte aufgefallen ist. Sie gaben ihm Anhaltesignale, woraufhin er seinen E-Scooter wendete und versuchte sich einer Kontrolle in Richtung Fußgängerzone Berliner Straße zu entziehen.
Ein aufmerksamer Zeuge bemerkte den Fluchtversuch und hinderte den E-Scooter-Fahrer an seiner Weiterfahrt in die Fußgängerzone. In der Folge schlug der 28-Jährige den 30-jährigen Zeugen unvermittelt mehrfach, so dass dieser stürzte und leicht verletzt wurde. Im gleichen Moment trafen die Polizeibeamten ein. Der 28-Jährige lief daraufhin mit geballten Fäusten auf die beiden Beamten zu. Da nicht zu erkennen war, ob der Mann etwas in seinen Händen hielt, zogen die Polizisten eine Dienstwaffe und ein Distanzelektroimpulsgerät (Taser) und drohten den Einsatz des Tasers verbal sowie mit einem Warnimpuls an.
Der 28-Jährige ließ sich danach mit Handfesseln fixieren und in Gewahrsam nehmen.
Der leicht verletzte 30-jährige Zeuge wurde durch den eingesetzten Rettungsdienst zur weiteren ambulanten Behandlung in ein Gütersloher Krankenhaus gebracht.
Da der Verdacht bestand, dass der 28-jährige Tatverdächtige unter dem Einfluss von Drogen stand, wurde ihm nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde der E-Scooter wegen des Verdachts des Diebstahls sichergestellt. Der Mann verblieb zur Verhinderung weiterer Straftaten im polizeilichen Gewahrsam. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung, Verdacht des besonders schweren Falls des Diebstahls, Verdacht des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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