BPOL NRW: Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – Bundespolizei verhaftet Verkehrssünder

Während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montagnachmittag (03.11.2025) einen 45-Jährigen Deutschen fest, der von der Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wurde. Diese hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im August 2023 Verurteilten erlassen. Da er sich verborgen hielt, wurde die Fahndung veranlasst. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 28 Tagen konnte der Krefelder abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.