BPOL NRW: Fahndungserfolg – Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Innerhalb von knapp 15 Stunden kontrollierte die Bundespolizei drei Personen, gegen die offene Haftbefehle vorlagen. Für sie ging es allesamt in die Justizvollzugsanstalt.
Am 11. November, um kurz vor Mitternacht, kontrollierten Kräfte der Bundespolizei am Bahnhof Köln-Süd einen 35-jährigen Algerier. Ein Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg den Kölner wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren verurteilt hatte. Die noch zu verbüßende Strafe von 568 Tagen muss der Gesuchte nun in der Justizvollzugsanstalt absitzen.
Am Vormittag des nächsten Tages (12. November) gegen 10:30 Uhr, trafen die Einsatzkräfte am Kölner Hauptbahnhof einen 39-jährigen Deutschen an. Zum Zeitpunkt der Überprüfung seiner Personalien lag gegen den Wohnungslosen eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Ulm zum Zwecke der Strafvollstreckung vor. Aufgrund des Erschleichens von Leistungen war der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1088,00 Euro verurteilt worden. Da er die Summe nicht begleichen konnte, führten die Beamten ihn der Justizvollzugsanstalt zu. Dort muss er nun eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Nur wenige Stunden später, gegen 15:00 Uhr, kontrollierten die Uniformierten einen 35-jährigen Kameruner im Kölner Hauptbahnhof. Auch hier verlief der Datenabgleich positiv. Neben drei Aufenthaltsermittlungen (Staatsanwaltschaften Köln und Düsseldorf wegen Diebstahls sowie Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Erschleichens von Leistungen) sowie zwei Treffern aus dem Schengener Informationssystems (Belgien und Niederlande) war die Person zur Festnahme ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da auch er die Geldstrafte nicht bezahlen konnte, überführten ihn die Einsatzkräfte in die Justizvollzugsanstalt.
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