BPOL NRW: Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – Bundespolizei verhaftet 44-Jährigen und zieht Geldstrafe ein

Während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/Kosovo stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Mittwochabend (19.11.2025) einen 44-jährigen Reisenden fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Der kosovarische Staatsangehörige wurde von der Staatsanwaltschaft Bonn gesucht. Im Juni dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im August 2023 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen konnte der im Landkreis Ahrweiler lebende Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.