BPOLI DD: Bundespolizei vollstreckte vier Haftbefehle in zwei Tagen
Am Abend des 21.11.2025, gegen 18:50 Uhr, kontrollierten Beamten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden einen 29-jährigen Deutschen, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahl vorlag.
Die Ausschreibung veranlasste die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 300,00 Euro oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Der Mann konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen und wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.
Ebenfalls am 21.11.2025, in den frühen Nachtstunden gegen 23:30 Uhr, wurde eine Streife der Bundespolizei auf eine männliche Person aufmerksam, welche sich am Hauptbahnhof Dresden aufhielt.
Bei der anschließenden Personenkontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 24-jährigen slowakischen Staatsangehörigen ein internationaler Haftbefehl zur Auslieferung vorlag.
Am nächsten Tag wurde der 24-Jährige dem Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt, welcher entschied, dass er seine Strafe von 13 Monaten und einem Tag in der Justizvollzugsanstalt absitzen wird.
Am Samstag den 22.11.2025 informierte ein Zugbegleiter des grenzüberschreitenden Euro City eine Streife der Bundespolizei über eine Person ohne gültigen Fahrschein.
Eine Abfrage des 49-jährigen tschechischen Staatsangehörigen in den polizeilichen Fahndungssystemen, ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Cottbus.
Vorgeworfen wird ihm der Diebstahl geringwertiger Sachen, durch den er eine Geldstrafe von 200,00 Euro begleichen sollte oder andernfalls zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt wurde.
Da der Mann den geforderten Betrag nicht entrichten konnte, wurde er kurz darauf in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Ein paar Stunden später, gegen 20:50 Uhr, führten die Beamten am Hauptbahnhof Dresden eine Personenkontrolle an einem afghanischen Staatsangehörigen durch.
Der 27-Jährige wurde durch die Staatsanwaltschaft Görlitz wegen Betrugs zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.
Nachdem der Verurteilte keine Möglichkeit hatte seine Geldstrafe in Höhe von 1250,00 Euro zu begleichen, wurde er durch die Streife für 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.
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