BPOLI LUD: Da waren noch Haftbefehle offen

Am späten Samstagnachmittag nahm die Bundespolizei in der Autobahnkontrollstelle bei Görlitz zunächst eine Marokkanerin (46) fest. Nach der Frau fahndete die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach am Main. Die Verurteilte hatte eine Geldstrafe (Amtsgericht Offenbach wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr) nicht bezahlt. Um seiner Mutter die Weiterreise zu ermöglichen, zahlte ihr Sohn bei der Bundespolizei in Hanau die fälligen 1.350,00 Euro sowie die angefallenen Verfahrenskosten (507,42 Euro). Ein paar Stunden später klickten dann auf der Stadtbrücke in Bad Muskau die Handfesseln. Die Festnahme richtete sich dabei gegen einen Bulgaren (36). Dem Haftbefehl nach, der erst von ungefähr zwei Monaten von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ausgestellt wurde, hatte sich der Betroffene auf eine ergangene Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft nicht gestellt. Gegen die Zahlung von 100,00 Euro ging auch für ihn die Reise weiter. Inwiefern möglicherweise auch ein polnischer Bürger (32) wieder freikommt, darüber entscheidet heute noch der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz. Der 32-Jährige wurde am Sonntagabend festgenommen, als er über den Grenzübergang Krauschwitz einreisen wollte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Untersuchungshaft angeordnet, weil gegen den Beschuldigten (er steht im dringenden Verdacht der Körperverletzung und des Raubes) der Haftgrund der Flucht besteht. In der Nacht zum Montag kam im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft München I auf den Namen eines 59-Jährigen aus Polen vor ein paar Monaten einen Vollstreckungshaftbefehl ausgefertigt hatte. Die Kontrolle, die auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße stattfand, endete für den Mann dennoch glimpflich. Er hinterlegte in der Dienststelle insgesamt 1.189,50 Euro und tilgte damit eine offengebliebene Geldstrafe sowie angefallene Verfahrenskosten. Er war vom Amtsgericht München wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de