BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Donnerstag
Am Donnerstagnachmittag, 27. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in Goch einen 43-jährigen Deutschen. Anhand des vorgelegten deutschen Personalausweises überprüfte die Streife die Personalien in den polizeilichen Datenbeständen. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld ihn mit einem Sicherungshaftbefehl sucht. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte den Mann im September 2024 zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es sind hinreichende Gründe für die Annahme des Widerrufs vorhanden, weil der Verurteilte untergetaucht ist und zudem keine Zahlungen auf die Geldbuße leistet. Die Person wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Am Freitagvormittag führt die Bundespolizei den Gesuchten dem Haftrichter beim Amtsgericht Krefeld vor.
Auf der Bundesautobahn 57 reiste am Abend ein 43-jähriger Pole aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Hier ergab die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen, dass ein Haftbefehl wegen Diebstahl durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt vorliegt. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 513 Euro bei der Bundespolizei und konnte somit die ihm drohende 57-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterreisen.
Mit einem internationalen Haftbefehl wegen Eigentumsdelikten suchen die schwedischen Behörden einen 33-jährigen Litauer. Ihn kontrollierte die Bundespolizei am späten Abend auf der Bundesautobahn 61 an der Anschlussstelle Kaldenkirchen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen. Der Mann wurde daraufhin vor Ort festgenommen und zwecks weiterer Maßnahmen zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Nach Rücksprache mit der Generalsstaatsanwaltschaft Düsseldorf wird die Bundespolizei den Litauer am Freitag dem Haftrichter zur Eröffnung des Haftbefehls vorführen.
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