Bundespolizeidirektion München: AGV-Verstöße und sexuelle Belästigung

Seit 28. November 2025 - und noch bis 4. Januar 2026 - gilt eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenstände in drei Münchner Bahnhöfen sowie drei S-Bahnhaltepunkten verbietet. Beim Aufhängen von Hinweisplakaten am Marienplatz wurden am Samstagmorgen (29. November) Beamte angepöbelt und tätlich angegriffen. Zudem kam es Samstagabend (29. November) in einem Schnellzug zu Bedrohungen, Beleidigungen und sexueller Belästigung gegen Zugbegleitpersonal. * Mitführverbot/Allgemeinverfügung: Gegen 03:30 Uhr bepöbelte ein 29-jähriger Russe Bundespolizisten, die am Marienplatz Plakate zum Mitführverbot anbrachten. Dabei trat der in Thalkirchen Wohnende auf die Beamte zu und provozierte mit Aussagen zum Verbot. Als der 2008 erstmals in Bundesgebiet eingereiste daraufhin kontrolliert werden sollte, versuchte er zu fliehen; wurde jedoch gestellt und überwältigt. Daraufhin mischte sich ein 27-jähriger Deutscher (Begleiter des Mannes) ein und störte die Maßnahmen. Beim Wegschieben aus der Kontrollsituation griff auch er Beamte tätlich an, wurde jedoch überwältigt. Keine der beteiligten Personen erlitten Verletzungen. Gegen die beiden wird nun wegen tätlichem Angriff sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Der 29-Jährige, bislang mit Delikten aus dem Betäubungsmittelbereich polizeilich auffällig, verweigerte einen Alkoholtest. Beim Jüngeren aus Aschheim wurde ein Atemalkoholwert von 1,46 Promille festgestellt, beide blieben auf freiem Fuß. Bei den Kontrollen gegen die AGV wurden am Samstag (29. November) zwei Verstöße gegen das Mitführverbot festgestellt. Gegen 23:30 Uhr führte in 17-Ukrainer im Ostbahnhof ein Tierabwehrspray mit. Bei seinem Begleiter, einem ebenfalls 17-jährigen Ukrainer, wurde ein Multitool festgestellt. Beide Gegenstände wurden sichergesellt. Die Bundespolizei verweist auf die vermehrten stichpunktartigen Kontrollen in Haupt-, Ost- und Pasinger Bahnhof sowie den S-Bahnhaltepunkten Marienplatz, Karlsplatz (Stachus) und Hauptbahnhof und bittet Reisende und Bahnhofsbesucher um Beachtung der Allgemeinverfügung. ** Sexuelle Belästigung im ICE: In einem fahrenden Zug (ICE 681 zwischen Ingolstadt und München) belästigte am Samstagabend (29. November) gegen 22:40 Uhr ein 31-Jähriger eine Zugbegleiterin sexuell. Dabei kam es auch zu Bedrohungen und Beleidigungen. Über die Transportleitung Fernverkehr wurde der Bundespolizei, im aus Lübeck kommenden Schnellzug, ein aggressiver Mann gemeldet. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der 31-jährige einer DB-Mitarbeiterin mit dem Tode gedroht, einen anderen Zugbegleiter beleidigt. Zudem kam es gegen die 23-jährige DB-Mitarbeiterin zu unsittlichen Berührungen. Dabei soll der Bogenhausener (Atemalkoholwert: 1,56 Promille) der Zugbegleiterin mit der Hand unter anderem über das Gesicht und die Arme gestrichen, sowie die junge Frau - gegen deren Willen - umarmt haben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme zum Abgleich der DNA angeordnet, nachdem der 31-Jährige dies freiwillig verweigert hatte. Er wurde im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wegen Bedrohung, sexuelle Belästigung und Beleidigung auf freien Fuß entlassen. *** Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße 1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .