Unbelehrbarer Fahrzeugführer gleich zweimal unter Alkoholeinfluss festgestellt
37574 Einbeck, Hubeweg
Sonntag, 30.11.2025, 11:45 Uhr und 14:45 Uhr
EINBECK (schu)
Ein 70-jähriger Einbecker wurde um 11:45 Uhr im Hubeweg, Einmündung Wilhelm-Henze-Straße mit seinem Pkw Golf durch eine Funkstreifenbesatzung kontrolliert. Hierbei konnte festgestellt werden, dass dieser deutlich alkoholisiert war. Eine freiwillige Atemalkoholmessung wurde vom Senior abgelehnt. In Zuge dessen sollte dieser der Dienststelle zur Entnahme einer Blutprobe zugeführt werden. Hierbei leistete der Einbecker erhebliche Gegenwehr, sodass eine weitere Funkstreifenbesatzung aus Northeim zur Durchsetzung erforderlich wurde.
Nachdem der Einbecker fixiert werden konnte, wurde diesem auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein beschlagnahmt und die Weiterfahrt ausdrücklich untersagt. Der Fahrzeugschlüssel wurde gefahrenabwehrend sichergestellt. Da sich der Einbecker merklich beruhigt hatte, wurde dieser auf der Dienststelle wieder aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Um 14:45 Uhr fiel einer Funkstreifenbesatzung der Pkw Golf erneut im Hubeweg in Fahrtrichtung Ostertor-Kreuzung auf. Abermals saß der 70-jährige Einbecker auf dem Fahrersitz. Diesmal war der Einbecker mit einer freiwilligen Alkoholmessung einverstanden, welche schließlich einen Atemalkoholwert oberhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit ergab.
Es folgten erneut eine Entnahme einer Blutprobe, die wiederholte Untersagung der Weiterfahrt und die Sicherstellung des Zweit-Fahrzeugschlüssels.
Der Einbecker muss sich nunmehr wegen zweimal Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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