Rheinisch-Bergischer Kreis – Viermal mehr Verletzte bei Unfällen mit E-Scootern

E-Scooter sind praktisch und beliebt, gleichzeitig jedoch auch nicht ungefährlich. Im laufenden Jahr haben im Rheinisch-Bergischen Kreis Verkehrsunfälle mit E-Scootern und Verstöße von E-Scooter-Fahrenden deutlich zugenommen. Zudem wird das Fahren bei witterungsbedingt schwieriger werdenden Verhältnissen anspruchsvoller. "Das sind alarmierende Zahlen!", sagt Thomas Schliwitzki, Leiter des Verkehrsdienstes der Polizei Rhein-Berg: 27 verletzte Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern zählte die Polizei Rhein-Berg bislang in diesem Jahr - im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Zahl somit vervierfacht. Vier von ihnen wurden bei Verkehrsunfällen in diesem Jahr sogar schwer verletzt. "Besonders große Sorgen macht uns der Blick auf die verletzten Kinder und Jugendlichen!", so Schliwitzki weiter. Denn auch bei Unfällen mit Kindern und Jugendlichen hat sich die Zahl der Verletzten vervierfacht. In diesem Jahr verletzten sich 14 Jugendliche und zwei Kinder, die gar nicht erst einen E-Scooter hätten fahren dürfen, während es im Vorjahreszeitraum vier Jugendliche waren. "Da jetzt auch die Witterungsverhältnisse winterlicher und somit noch herausfordernder werden, ist es uns ein großes Anliegen, nochmals auf die wichtigsten Regeln und Hinweise im Umgang mit E-Scootern hinzuweisen", sagt der Leiter des Verkehrsdienstes. Das Mindestalter, um mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, beträgt 14 Jahre. Eine vorherige Prüfung oder eine Fahrerlaubnis sind nicht erforderlich. Ein E-Scooter benötigt eine allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung. Die Benutzung eines E-Scooters ist auf Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrsteifen erlaubt. Stehen diese nicht zur Verfügung, dürfen Fahrbahnen genutzt werden. Das Befahren von Gehwegen ist mit einem E-Scooter verboten. Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden. Mehrere Personen sind auf einem E-Scooter verboten, da sie das Fahrverhalten stark beeinträchtigen. Wer alkoholisiert einen E-Scooter fährt, riskiert nicht nur seine und die Gesundheit anderer, sondern muss auch mit empfindlichen Strafen rechnen. Für E-Scooter-Fahrende gelten die Alkoholgrenzwerte, die auch für alle anderen Kraftfahrzeugführer bindend sind. Das Nutzen von Smartphones während der Fahrt ist verboten. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, dennoch empfiehlt die Polizei das Tragen eines Helmes, der im Falle eines Sturzes vor schweren Kopfverletzungen schützen kann. Die Polizei Rhein-Berg wird im Rahmen ihrer regelmäßigen Verkehrskontrollen einen noch größeren Fokus auf Fahrende von E-Scooter setzen. "Wir möchten niemandem den Spaß am Fahren mit einem E-Scooter nehmen", sagt Schliwitzki abschließend. "Wir möchten einfach, dass Sie sicher ans Ziel kommen!" (bw) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, RBr Wirtz Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de