Zivilcourage verhindert mögliche Straftat
Eine aufmerksame Nachbarschaft war es, die am vergangenen Sonntag, 30. November 2025, im beschaulichen Ort Galenbeck eine mögliche Straftat verhinderte.
Gegen 20:30 Uhr hat ein Anwohner einen auffälligen Pkw samt Anhänger bemerkt, welcher auf Höhe des Gemeindehauses hielt. Dies hat ihn stutzig gemacht, woraufhin er das Fahrzeuggespann beobachtete. Dabei bemerkte er mehrere dunkel gekleidete Personen, die aus dem Fahrzeug stiegen.
In weiterer Folge kontaktierte der Zeuge seine Nachbarn, welche sich daraufhin zu dem Fahrzeug begaben. Von dort aus hat der kontaktierte Nachbar eine männliche Person auf einem umfriedeten Grundstück feststellen können und diese angesprochen. Daraufhin ist die Person wieder hinter den zuvor überwundenen Zaun zurückgekehrt und anschließend zum Pkw gelaufen. Zeitgleich hat die Lebensgefährtin des Nachbarn zwei weitere männliche sowie eine weibliche Person in der Nähe des Pkw festgestellt. Als sie die Personen ansprach, liefen diese ebenfalls zum Pkw zurück und stiegen in das Fahrzeug.
Unmittelbar darauf wurde der Motor gestartet, woraufhin sich der dazugerufene Nachbar vor dem Fahrzeuggespann positionierte, um die Insassen an der Flucht zu hindern.
Der Fahrer des Gespanns ließ sich dadurch jedoch nicht abschrecken und fuhr trotz dessen los. Der Mann hat sich in weiterer Folge durch einen Sprung zur Seite retten müssen. Während das Fluchtfahrzeug wegfuhr schwenkte der Anhänger jedoch aus, wodurch es zum Zusammenstoß kam. Der Mann zog sich dabei leichte Verletzungen zu.
Die Fahrzeuginsassen flüchteten anschließend vom Unfallort.
Der Zeuge, welcher die Beobachtung zu Beginn machte, meldete den Sachverhalt nun der Polizei.
Aufgrund der erlangten Täterbeschreibungen sowie der schnell eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen nach dem Pkw und seinen Insassen, konnten beide kurz darauf auf der B 194 festgestellt und einer Kontrolle unterzogen werden.
Die Polizei ermittelt nun gegen eine 23-jährige Frau sowie gegen drei Männer im Alter von 22, 26 und 35 Jahren wegen des Tatbestandes des Hausfriedensbruchs.
Zudem erwartet den 26-jährigen Fahrzeugführer ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Führerschein des Fahrers wurde noch vor Ort sichergestellt.
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