Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern (Stand 30. November 2025)

Ein Dokument 20251209_Pressemitteilung_uE_Dezember.pdfPDF - 7 kB Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen: I. Unerlaubte Einreisen an Land- und LuftgrenzenDie monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis November 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg) II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. November 2025 (einschließlich) getroffen: - 15.478 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 12.156 / davon CZE: 3.322) - 9.740 (davon AUT: 8.865 / davon CZE: 875) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben, - 549 (davon AUT: 489 / davon CZE: 60) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, - 835 (davon AUT: 779 / davon CZE: 56) Schleuser wurden vorläufig festgenommen, - als Beifang konnten 3.142 (davon AUT: 2.520 / davon CZE: 622) offene Haftbefehle vollstreckt sowie - 220 (davon AUT: 174 / davon CZE: 46) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. November 2025 (einschließlich) Unerlaubte Einreisen: 7.105 davon AUT: 5.441 davon CZE: 1.664 Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 4.811 davon AUT: 4.333 davon CZE: 478 Davon § 18 (2) AsylG: 328 davon AUT: 315 davon CZE: 13 Vulnerable Gruppen: 34 davon AUT: 33 davon CZE: 1 Wiedereinreisesperren: 240 davon AUT: 206 davon CZE: 34 Schleuser: 423 davon AUT: 400 davon CZE: 23 Haftbefehle: 1.622 davon AUT: 1.294 davon CZE: 328 PMK-Treffer: 128 davon AUT: 101 davon CZE: 27 Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig. Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Oktober 2025; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat November 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst. Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6170174 Rückfragen bitte an: Matthias Knott Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de