BPOL NRW: 4 Haftbefehle durch die Bundespolizei vollstreckt
Insgesamt vier Haftbefehle konnte die Bundespolizei Aachen in den letzten Tagen vollstrecken.
Am Freitag wurde jeweils nach erfolgter Einreise aus Belgien zuerst eine 41-jährige Kroatin verhaftet. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Essen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Strafe von 1550,- EUR oder 51 Tagen Haft verurteilt. Sie konnte durch Zahlung der Strafe vor Ort eine Haft abwenden.
Ebenfalls zahlungsfähig war kurze Zeit später ein 27-Jähriger mit ungeklärter Nationalität. Er konnte vor Ort seine Reststrafe von 20 Tagen Haft wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet durch die Zahlung von 677,- EUR abwenden und weiterreisen.
Samstag wurde nach der Einreise aus den Niederlanden ein 24-jähriger Niederländer angetroffen. Hier lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Er konnte seine 50 Tage Haft abwenden, indem er 752,- EUR vor Ort begleichen konnte.
Ein 25-jähriger Eritreer hingegen hatte nach erfolgter Einreise aus Belgien am Aachener Hauptbahnhof keine Möglichkeit, die Haft zu umgehen. Er war von der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Raub zur Unterbringungshaft ausgeschrieben. Die Person musste zwingend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Er wurde nach Abschluss aller Maßnahmen einer psychiatrischen Fachklinik in Düren überstellt.
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