Pressemitteilung 02 der Staatsanwaltschaft Bremen: -Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Greensill-Verfahren-
-Ort: Bremen
Datum: 17.12.2025
Im sog. Greensill-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Bremen gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder und einem Mitglied des Aufsichtsrates der Greensill Bank AG Anklage zum Landgericht Bremen wegen des Verdachts des Bankrotts im besonders schweren Fall bzw. der Beihilfe hierzu erhoben. Darüber hinaus ist der Tatvorwurf der unrichtigen Darstellung bzw. die Beilhilfe hierzu Gegenstand der Anklage.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen sind insbesondere die angeschuldigten Vorstände hinreichend verdächtig, im Jahr 2019 die Refinanzierung des Erwerbs mehrerer Stahlwerke durch die Gupta Family Group Alliance in einem Gesamtumfang von 2,18 Milliarden Euro unter bewusster Missachtung und Umgehung bankaufsichtlicher Vorschriften durchgeführt und dadurch die Insolvenz der Greensill Bank AG im Jahr 2021 herbeigeführt zu haben. Es besteht ferner der Verdacht, dass die Angeschuldigten in den Handelsbüchern und im Jahresabschluss 2019, das Kreditgeschäft bewusst entgegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, als risikoarmes und bankaufsichtlich zulässiges Forderungsankaufprogramm dargestellt haben.
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