BPOLI LUD: Litauer verstößt gegen Einreiseverbot, nun sitzt er im Gefängnis
Am Donnerstagabend stoppten Bundespolizisten einen Reisebus, der über die Autobahnkontrollstelle bei Görlitz nach Deutschland gefahren war. Anschließend fand eine Kontrolle der Passagiere statt. Dabei stellten die Beamten bei einem litauischen Fahrgast fest, dass dessen Namen auf der Fahndungsliste stand. Einerseits lag gegen den 38-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vor, andererseits war er wegen eines vorliegenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes zur Festnahme ausgeschrieben.
Wie sich herausstellte, hatte das Landgericht Konstanz den Mann wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. In diesem Zusammenhang war auch das Einreiseverbot, welches die Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg erlassen hatte, zustande gekommen. Schließlich trat der Verurteilte seine Strafe an, wurde dann aber Anfang 2016 aus der Haft heraus abgeschoben. Somit war ein Rest seiner Strafe gewissermaßen übriggeblieben, nämlich 273 Tage. Diese Zeit wird der Litauer nun "absitzen", die Bundespolizei brachte ihn unmittelbar nach der Festnahme wieder ins Gefängnis.
Weil die Frist des Verbots nach der Verbüßung der Restfreiheitsstrafe abgelaufen sein wird, kann er sich anschließend grundsätzlich legal im Bundesgebiet aufhalten.
Was die gestrige Einreise betrifft, wurde jedoch Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz erstattet.
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