BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckte am Wochenende mehrere Haftbefehle

Am Sonntagabend, 21. Dezember 2025, kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste eines Reisebusses auf der Bundesautobahn 40 bei Straelen. Dabei überprüften die Beamten auch einen 56-jährigen Ukrainer. Die Abfrage der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Cottbus per Haftbefehl gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Cottbus aufgrund von Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, ersatzweise 55 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Gesuchte die Geldsumme von insgesamt 6684,50 Euro (inkl. Verfahrenskosten) nicht bezahlen konnte, brachte ihn die Bundespolizei nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Willich. Am Tag zuvor, 20. Dezember 2025, vollstreckte die Bundespolizei gleich zwei Haftbefehle. Am Samstagvormittag kontrollierten die Beamten einen 29-jährigen Ukrainer bei Elmpt, nachdem dieser auf der Bundesautobahn 52 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet eingereist war. Die Überprüfung seiner Person ergab, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wurde. Bereits im Jahr 2020 hatte das Landgericht Berlin aufgrund des besonders schweren Falls des Diebstahls einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Reisenden erlassen. Die Bundespolizei verhaftete den Gesuchten und führte ihn am folgenden Tag dem zuständigen Richter des Amtsgerichts Krefeld vor. Nur wenige Stunden später kontrollierte die Bundespolizei Fluggäste eines aus Zagreb kommenden Fluges am Flughafen Niederrhein. Bei der Datenüberprüfung stellten die Beamten fest, dass ein Reisender durch die Staatsanwaltschaft Traunstein per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2022 verurteilte das Amtsgericht Rosenheim den Gesuchten aufgrund des Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 59 Tagen Freiheitsstrafe. Durch Zahlung der geforderten Geldsumme von insgesamt 667,50 Euro (inkl. Verfahrenskosten) wendete der Verurteilte die Freiheitsstrafe ab und durfte im Anschluss seine Reise fortsetzen. Bereits am Freitagabend, 19. Dezember 2025, kontrollierte die Bundespolizei einen 31-jährigen Kroaten als Insassen eines Reisebusses auf der Autobahn 3 bei Emmerich - Elten. Eine Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Münster. Das Amtsgericht Bocholt hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 50 Euro, ersatzweise 16 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Gesuchte angab, die Geldsumme nicht bezahlen zu können, verhaftete ihn die Bundespolizei und brachte ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Kleve. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christa Kamaric Telefon: 02821 7451 0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.