BPOL NRW: Therapie nicht begonnen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Weil er eine Entzugstherapie nicht begonnen hat, haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am frühen Dienstagmorgen (23. Dezember) einen 57-jährigen Mann verhaftet. Die Beamten kontrollierten den Mann im Hauptbahnhof Münster und stellten dabei fest, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Bielefelder mit Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Lingen hatte den deutschen Staatsangehörigen im April 2024 unter anderem wegen Raub und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe von 721 Tagen wurde mit der Auflage, sich in eine Entzugstherapie zu begeben, zurückgestellt. Da sich der Verurteilte der Behandlung jedoch entzog, wurde die Zurückstellung der Strafvollstreckung widerrufen und Haftbefehl erlassen. Zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe lieferten die Bundespolizisten den 57-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.