Sicher und rücksichtsvoll ins neue Jahr Tipps für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk in der Silvesternacht
Kreis Gütersloh - Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen das traditionelle Feuerwerk. Damit die Feierlichkeiten für alle friedlich und sicher verlaufen, geben wir Hinweise für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Bei Bränden oder Unfällen ist umgehend die Feuerwehr oder der Rettungsdienst über die 112 zu alarmieren. Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizei im Kreis Gütersloh mit verstärkten Kräften unterwegs sein und ist über die 110 erreichbar. Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten - insbesondere bei Gewaltdelikten - schreiten Polizei und Ordnungsamt konsequent ein. Zusätzlich wird auf das bestehende Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen hingewiesen.
Wichtige Hinweise zum Feuerwerk:
Erlaubte Zeiten: Silvesterfeuerwerk (Kat. 2) darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Böller mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen in Wohngebieten ausschließlich am 31. Dezember zwischen 22 Uhr und dem 1. Januar um 1 Uhr gezündet werden.
Nur geprüftes Feuerwerk: Beim Kauf sollten ausschließlich Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verwendet werden. Selbstgebaute oder illegale Knallkörper sind extrem gefährlich und tabu.
Gebrauchsanweisung beachten: Gerade bei größeren Batterien und Systemen ist es wichtig, die Hinweise frühzeitig zu lesen. Feuerwerk gehört nicht in die Hände von Kindern und darf nicht unter Alkoholeinfluss gezündet werden.
Sicherer Zündort: Feuerwerk darf nur im Freien und auf festem Untergrund gestartet werden. Der Mindestabstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen beträgt fünf Meter - mehr Abstand ist besser. Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden.
Stabile Startrampen: Für Raketen eignen sich Getränkekisten mit leeren Flaschen. Einzelne Flaschen können leicht kippen. Feuerwerkskörper dürfen nie in der Hand gezündet werden; Raketen gehören nicht in den Boden gesteckt. Böller dürfen weder in Fenster geworfen noch von Balkonen gezündet werden.
Brandschutz: Fenster, Türen und Dachluken sollten geschlossen werden, damit fehlgeleitete Raketen nicht ins Gebäude eindringen. Brennbares Material gehört nicht auf Balkon oder Terrasse.
Nach den Feierlichkeiten müssen Feuerwerksreste und anderer Müll ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Liegenlassen von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, mitzuhelfen und Gütersloh sauber zu halten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk trägt zu einem schönen und sicheren Jahreswechsel bei, der allen Freude macht. Polizei und Stadt wünschen allen einen guten, sicheren und entspannten Start ins neue Jahr!
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
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