Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion, der Stadt und des Landkreises Cuxhaven – Sicher ins Jahr 2026 – Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Sicher ins Jahr 2026 - Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Auch in diesem Jahr werden viele Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Cuxhaven den Jahreswechsel mit farbenfrohen Raketen und lautem Feuerwerk begrüßen. Was für die einen ein beeindruckendes Spektakel ist, bedeutet für andere Stress - und kann für Feuerwehr, Polizei sowie Rettungsdienst eine besonders arbeitsreiche Nacht werden. Um dies zu vermeiden, geben die Polizeiinspektion, die Stadt und der Landkreis Cuxhaven einige wichtige Hinweise.
Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kommt es in der Silvesternacht regelmäßig zu einem erhöhten Einsatzaufkommen bei Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.
Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden
Zu beachten ist, dass das Feuerwerk nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden darf. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemeinden können per Allgemeinverfügung zusätzliche Regelungen treffen. Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie Reetdach- und Holzhäusern, ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist.
Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden. Fehlgeleitete Feuerwerkskörper sollten unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
Feuerwerkskörper sind nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zu zünden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (sogenannte Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden.
Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
Ein generelles "Knallerverbot" gibt es nicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass "Böller und pfeifende Raketen" für alle Tiere einen starken Stress bedeuten. Es wird deshalb darum gebeten, Rücksicht aufeinander zu nehmen.
Die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-104
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