Heidekreis: Feuerwerk an Silvester – Tipps ihrer Polizei!
29.12.2025 / Feuerwerk an Silvester - Tipps ihrer Polizei!
Heidekreis: Heute startete auch im Heidekreis der Verkauf von Silvesterfeuerwerk - durch leichtfertigen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Vor allem illegale Feuerwerkskörper sorgen regelmäßig für Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.
Ein falscher Umgang mit Feuerwerk kann aber nicht nur gesundheitliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben, denn der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf nur an Erwachsene verkauft werden, denn nur wer volljährig ist, darf in der Regel zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden - und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2.
Übrigens: Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden! Je nach Wohnort kann es Abweichungen geben, da Städte/Gemeinden selbst über den Zeitraum entscheiden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein hohes Bußgeld. Zudem herrscht in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern ein generelles Böllerverbot.
Weitere Tipps der Polizei Heidekreis für den richtigen Umgang mit Feuerwerk:
- Kaufen Sie das Feuerwerk ausschließlich in regulären Geschäften
(z.B. Supermärkte) und achten Sie auf das CE-Zeichen mit einer
vierstelligen Nummer der Prüfstelle (z.B. CE 0589) und die
Registrierungsnummer (z.B. 0589-F2-4567)! Die Gebrauchs- und
Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorhanden sein! - Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse und
geprüfte Online-Shops kaufen! - Feuerwerke aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese
möglicherweise ungeprüft, extrem gefährlich und zudem in
Deutschland verboten sind! - Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel
erkennen lassen! - Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollten Sie auf
keinen Fall wieder anzünden! - Feuerwerksreste sollten erst entsorgt werden, wenn sie
vollständig abgekühlt sind - sie können dann über den Hausmüll
entsorgt werden. Nicht explodiertes, CE-gekennzeichnetes
Feuerwerk sollte auf einem Recycling- oder Wertstoffhof für
gefährliche Abfälle abgegeben werden! - Achten Sie besonders auf Kinder und machen Sie ihnen die Gefahr
deutlich! - Basteln Sie auf keinen Fall selbst Feuerwerk - das ist nicht nur
strafbar, sondern auch lebensgefährlich! - Zünden Sie das Feuerwerk niemals in geschlossenen Räumen! - Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht - zünden Sie ihre
Feuerwerkskörper also möglichst nüchtern!Für die Tierwelt ist Silvester übrigens mit sehr viel Stress verbunden. Achten Sie daher bitte auf einen verantwortungsvollen Umgang und schützen Sie ihre Haustiere, damit diese nicht weglaufen!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Heidekreis
Tarek Gibbah
Telefon: +49 5191 9380-104
E-Mail: pressestelle@pi-hk.polizei.niedersachsen.de