Dortmund (ots) - Am 4. Januar stellten Bundespolizisten bei den Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs zwei Haftbefehle fest. Ein Verurteilter durfte weiterreisen. Gegen 08:15 Uhr erschien der 40-Jährige zur Ausreisekontrolle eines Fluges ... Lesen Sie hier weiter...
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