BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei Ausreisekontrolle am Flughafen Köln/Bonn

Im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle am Flughafen Köln/Bonn ist der Bundespolizei am Montag den 5. Januar 2026 ein Fahndungserfolg gelungen. Bei der Kontrolle eines 46-jährigen Polen für den Flug nach Palma de Mallorca wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vorlag. Der Betroffene war wegen eines strafrechtlich relevanten Vorwurfs zur Festnahme ausgeschrieben. Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung wegen Beleidigung, nach der entweder eine Geldzahlung in Höhe von 1.886 Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen zu vollstrecken gewesen wäre. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Mann daraufhin mit zur Dienststelle. Dort wurde der Haftbefehl eröffnet und der Betroffene ordnungsgemäß belehrt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann den geforderten Geldbetrag vollständig begleichen. Im Anschluss an die Zahlung wurde der Haftbefehl erledigt und der Betroffene aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.