Bundespolizei stoppt PKW: Haftbefehl, Sicherheitsleistung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fehlender Haftpflichtversicherungsschutz
Eine Streife der Flensburger Bundespolizei stoppte am 07.01.2026 gegen 13:45 Uhr im Bereich des Citti-Parks einen Peugeot 407 mit polnischen Kennzeichen und kontrollierte das mit acht Personen besetzte Fahrzeug.
Hierbei stellte sich heraus, dass einer der Insassen mit Haftbefehl gesucht wurden. Der 28-jährige ukrainische Staatsangehörige war nach Fahren ohne Fahrerlaubnis von einem deutschen Gericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder 15-tägiger Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann konnte das Geld vor Ort aufbringen, somit wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Kontrolle des 21-jährigen ukrainischen Fahrzeugführers wiederum ergab, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Auch stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war. Somit wurden dementsprechende Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Auch eine 25-jährige Ukrainerin, die sich im Fahrzeug befand, war zur Fahndung ausgeschrieben. Nachdem gegen sie ein laufendes Verfahren nach Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis betrieben wird und sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte, war sie dazu verpflichtet worden, die zu erwartende Strafe in Höhe von 375 Euro zu zahlen. Da ihr dies vor Ort nicht möglich war, wurde sie dem Bundespolizeirevier Flensburg zugeführt. Gegen 17:00 Uhr konnte ein Bekannter von ihr hier die geforderte Summe bezahlen.
Der PKW durfte aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes nicht mehr bewegt werden.
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