Führerschein nach wenigen Monaten wieder weg: Fahranfänger betrunken und zu schnell unterwegs

Lfd. Nr.: 0021 In der Nacht zum Samstag (10.01.) wollten Einsatzkräfte ein Auto auf der A40 kontrollieren, der Fahrer flüchtete zunächst. Die Folge: Der Mann, erst seit wenigen Monaten im Besitz einer Fahrerlaubnis, geht künftig zu Fuß. Gegen 3:15 Uhr fiel der Besatzung eines zivilen Streifenwagens ein Seat Ibiza auf der A40 in Richtung Essen auf. Bei erlaubten 100 km/h und Schneefall war der Fahrer mit über 140 km/h deutlich zu schnell unterwegs. Auf Höhe der Anschlussstelle Bochum-Freudenbergstraße wollten die Beamten das Auto für eine Verkehrskontrolle anhalten. Der Fahrer folgte dem Streifenwagen zunächst, wechselte dann aber wieder auf die Autobahn und gab Gas. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, welche bis nach Essen führte. An der Anschlussstelle Essen-Frillendorf fuhr der Fahrer von der Autobahn ab und setzte seine Fahrt innerstädtisch fort. Auch hier war er mit bis zu 90 km/h deutlich zu schnell, außerdem missachtete er mehrere rote Ampeln. Andere Verkehrsteilnehmer wurden durch die riskante Fahrweise glücklicherweise nicht gefährdet. Schließlich bog der Fahrer in die Straße "Am Achternberg" ab, wo er seinen Seat schließlich anhalten musste - die Straße ist eine Sackgasse. Die Beamten nahmen den Fahrer, einen 22-jährigen Dortmunder, vorläufig fest. Auf dem Rücksitz befand sich außerdem ein 19-jähriger Dortmunder. Bei der Festnahme bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrer. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der 22-Jährige war betrunken. Die Beamten ordneten daher eine Blutprobe an. Bei einer Abfrage in den polizeilichen Informationssystemen staunten die Beamten nicht schlecht: Der 22-Jährige ist Fahranfänger und besitzt seine Fahrerlaubnis erst seit wenigen Monaten. Innerhalb der Probezeit gilt für Fahranfänger die Null-Promille-Grenze. Die Beamten stellten den Führerschein sicher. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße sowie Missachtung von Zeichen und Weisungen). Außerdem fertigten die Beamten einen Bericht an die zuständige Straßenverkehrsbehörde - diese wird nun prüfen, ob der 22-Jährige die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Tobias Nico Boccarius Telefon: 0231/132-1024 E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de