BPOLI LUD: Drei Haftbefehle offen – Deutscher muss ins Gefängnis

Einen nicht alltäglichen Fahndungstreffer erzielten Bundespolizisten am Samstag gegen 16 Uhr bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf auf der Autobahn. Ein 43‑jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde dabei im Rahmen der Grenzkontrolle festgestellt. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er gleich von drei Staatsanwaltschaften mit insgesamt vier Fahndungsmaßnahmen gesucht wurde. So lagen von der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle vor. Die daraus resultierenden offenen Geldstrafen wegen Beleidigung und Gewaltdelikten hätte er durch Zahlung von 3.600 Euro entgehen können. Auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte einen Haftbefehl gegen den 43‑Jährigen erlassen. Hintergrund war eine nicht beglichene Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zudem wurde er von der Staatsanwaltschaft Kassel gesucht, die um die Ermittlung seiner aktuellen Anschrift ersucht hatte. Da der Deutsche den Gesamtbetrag von über 4.000 Euro nicht aufbringen und vor Ort nicht bezahlen konnte, wurden die Haftbefehle vollstreckt. Der Mann wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Danilo Weise Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 Mobil: 0175/9029421 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de