Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und vollzieht Rückführung nach Schweden
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten am 12. Januar 2026 im Überseehafen einen 35-jährigen irakischen Staatsangehörigen, der zuvor aus Schweden einreiste.
Der Mann wies sich mit einem irakischen Reisepass und einer schwedischen Identitätskarte aus. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zusätzlich einen abgelaufenen italienischen Reiseausweis für Flüchtlinge. Keines der vorgelegten Dokumente berechtigte zur Einreise nach Deutschland.
Die Überprüfung der Personalien ergab zudem, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Zuvor verurteilte ihn das Amtsgericht Nordhorn aufgrund unerlaubter Einreise und Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 1250 Euro. Der Mann beglich die geforderte Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens und entging dadurch einer Freiheitsstrafe.
Die Einsatzkräfte leiteten erneut ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock initiierte und vollzog unmittelbar die Zurückschiebung nach Schweden.
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