BPOLI MD: 46-Jähriger fährt ohne Zugticket und wird per Haftbefehl gesucht – Strafanzeige und Gefängnis
Am Dienstag, den 13. Januar 2026 wurde um 20:46 Uhr durch den
Zugbegleiter eines Intercity-Expresses von Berlin nach Hamburg, kurz vor dem Halt am Hauptbahnhof Stendal, eine männliche Person ohne gültigen Fahrausweis und ohne Ausweisdokumente festgestellt. Hierüber wurde zuständigkeitshalber die Bundespolizei informiert und um
Unterstützung gebeten. Beamte des Bundespolizeireviers Stendal übernahmen den Sachverhalt nach Halt des Zuges am Hauptbahnhof Stendal und konnten die Identität des Mannes vor Ort zunächst nicht feststellen, so dass er mit zur Dienststelle genommen wurde. Anhand gültiger Personaldokumente konnte schließlich die Identität des ungarischen Mannes zweifelsfrei überprüft werden. Der Abgleich seiner Personaldaten mit dem Fahndungssystem der Polizei ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung. Demnach wurde der 46-Jährige vom Amtsgericht Königs Wusterhausen im September 2024 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2100 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen durch Strafbefehl verurteilt. Da der Verurteilte den Geldbetrag nicht zahlte, sich nicht zum Strafantritt stellte und flüchtig war, wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus im September 2025 der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Weil er den haftabwendenden Betrag von 2100 Euro nicht aufbringen konnte, wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 35 Tagen anzutreten. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls und fertigten darüber hinaus auch eine Strafanzeige gegen den Mann wegen des Erschleichens von Leistungen.
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