BPOL NRW: Ein Mann, zwei Haftbefehle – Bundespolizei nimmt 26-Jährigen fest
Am gestrigen Mittwochmorgen (14.01.2026) stellte sich bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein Mazedonier zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/Kosovo vor. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den 26-Jährigen gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Der erste wurde im August 2025 von der Staatsanwaltschaft Köln wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Den zweiten Haftbefehl stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Dezember 2025 wegen Betruges aus. Demnach wurde er im Januar 2024 und November 2023 rechtskräftig verurteilt. Da der Mann sich in beiden Fällen der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung per Haftbefehl veranlasst.
Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.800 Euro konnte von dem im Rheinland lebenden Mann jedoch beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 100 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.