Stadt Darmstadt / Landkreis Gaststättenkontrollen in 11 Kommunen / Wohnungsdurchsuchung führt zur Sicherstellung von 10.000 Euro Bargeld
In der Nacht von Dienstag (13.01.) auf Mittwoch führten Einsatzkräfte in Darmstadt und 11 Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg gezielte Gaststättenkontrollen durch. Zwischen 18 und 2 Uhr wurden hierbei insgesamt 38 Gaststättenbetriebe näher unter die Lupe genommen und dabei über 200 Personen überprüft. Im Vordergrund des behördenübergreifenden Einsatzes stand die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, der Schwarzarbeit sowie die Überprüfung der Einhaltung jugendschutz -, aufenthalts -, gewerbe -, und hygienerechtlicher Vorschriften.
An den Kontrollen mit insgesamt rund 170 Einsatzkräften beteiligten sich unter anderem auch die Bereitschaftspolizei, das Hauptzollamt und das Finanzamt Darmstadt, Mitarbeitende des Regierungspräsidiums und des Gesundheitsamtes, sowie auch die zuständigen Gewerbe- und Ordnungsämter der betreffenden Kommunen. Im Rahmen des Einsatzes stellten die Kontrollierenden über 50 Verstöße fest und ahndeten diese. Sieben Personen wurden vorläufig festgenommen, zwei Haftbefehle vollstreckt und neun Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Insgesamt 21 Automaten wurden an Ort und Stelle versiegelt, weil sie nicht an die bundesweite Datenbank angeschlossen waren, die der Überprüfung von Spielenden und der Freischaltung der Glücksspielgeräte dient. Auf die Betreiber der Lokalitäten in Weiterstadt, Reinheim, Babenhausen, Griesheim, Pfungstadt, Bickenbach und Darmstadt kommt ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Auch fünf Spielgeräte in drei Gaststätten in Darmstadt und Babenhausen wurden von den Kontrollierenden versiegelt, da die erforderliche Prüfplakette nicht vorhanden war.
In einer Bar in Ober-Ramstadt nahmen Polizeistreifen einen 28-Jährigen vorläufig fest und erstatteten Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Als die Beamten den Rucksack des Mannes überprüfen wollten, wehrte er sich gegen die polizeilichen Maßnahmen. Der mutmaßliche Grund für sein Verhalten fand sich im Rucksack selbst, in dem die Polizeikräfte 2 Gramm Kokain sowie 22 Gramm Haschisch und eine geringe Menge Marihuana beschlagnahmten. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden 10.000 Euro Bargeld sowie eine Softair aufgefunden und sichergestellt.
An vorhandenen Tabakbehältnissen in einer Bar in Babenhausen waren die angebrachten Steuermarken zum Teil stark beschädigt und dadurch unkenntlich oder gar nicht vorhanden, manchmal waren die zulässigen Mengen pro Gefäß auch einfach überschritten. Über 15 Kilogramm zum Teil unversteuerter Shisha-Tabak kamen in einer Bar in Griesheim in amtliche Verwahrung. In beiden Fällen leiteten die Kontrolleure ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ein.
Weitere Beanstandungen und Anzeigen ergaben sich in den Bereichen von Hygienevorschriften, den Arbeits- und Sozialvorschriften, beim Jugendschutz, bei Verstößen gegen das Aufenthalts- und des Betäubungsmittelgesetzes, bei Brandschutz- und Bauvorschriften, sowie im Bereich der ungenauen Kassenführung.
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